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Abdruschin - Abdrushin - Oskar Ernst Bernhardt

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de:gralsbotschaft:1931:die_taufe

Die Taufe.

Wird die Taufe eines Kindes durch einen Geistlichen ausgeführt, der sie lediglich als Amtspflicht betrachtet, so ist sie unbedingt bedeutungslos, bringt weder Nutzen noch Schaden. Bei der Taufe eines Erwachsenen dagegen trägt dessen innere Empfangsbereitschaft dazu bei, je nach deren Stärke und Reinheit wirklich etwas Geistiges zu erhalten oder nicht.

Bei einem Kinde kann nur der Glaube eines Taufenden als Mittel zum Zweck in Betracht kommen. Je nach dessen Stärke und Reinheit erhält das Kind durch die Handlung eine gewisse geistige Kräftigung, sowie eine Schutzwand gegen üble Strömungen.

Die Taufe ist eine Handlung, die nicht jeder von irdischen Kirchenleitungen eingesetzte Mensch wirkungsvoll vornehmen kann. Dazu gehört ein Mensch, der mit dem Lichte in Verbindung steht. Nur ein solcher vermag Licht zu vermitteln. Diese Fähigkeit aber wird nicht durch irdisches Studium, nicht durch kirchliche Weihe oder Amtseinsetzung erreicht. Sie hängt überhaupt nicht mit irdischen Gebräuchen zusammen, sondern ist lediglich ein Geschenk des Höchsten selbst.

Ein so Beschenkter wird dadurch zum Berufenen! Diese sind nicht zahlreich vorhanden; denn das Geschenk bedingt als Voraussetzung einen entsprechenden Boden in dem Menschen selbst. Ist die Vorbedingung in ihm nicht gegeben, so kann die Verbindung von dem Lichte aus nicht herbeigeführt werden. In unlockeren oder von dem Lichte abstrebenden Boden vermag sich das Licht nicht zu senken, da auch dieser Vorgang wie alles andere streng den alles durchströmenden Urgesetzen unterworfen ist.

Ein solch Berufener vermag aber durch die Handlung der Taufe wirklich Geist und Kraft zu übertragen, so daß die Taufe den Wert erhält, den sie symbolisch ausdrückt. Trotzdem ist es immer noch vorzuziehen, die Taufe nur solchen zuteil werden zu lassen, die sich selbst der Wirkung dieser Handlung voll bewußt sind und den sehnsüchtigen Wunsch darnach empfinden. Die Taufe bedingt also ein gewisses Reifealter und den freiwilligen Wunsch des Täuflings, sowie einen Berufenen als Täufer, um sie wirklich vollwertig werden zu lassen.

Johannes der Täufer, der noch heute von allen christlichen Kirchen als wirklich Berufener angesehen und anerkannt wird, hatte seine größten Widersacher gerade in den Schriftgelehrten und Pharisäern, die sich damals als die zu einem Urteile darüber Berufensten wähnten. Das damalige Volk Israel selbst war berufen. Daran ist kein Zweifel. In seiner Mitte sollte der Gottessohn sein Erdenwerk vollbringen. In dieser Erfüllung war aber die Berufung des ganzen Volkes erloschen. Ein neues Israel wird erstehen zu neuer Erfüllung. Aber zu Johannes Zeiten war das damalige Israel noch das berufene Volk. Demnach hätten auch die Priester dieses Volkes zu dieser Zeit die Berufensten zu einer Taufe sein sollen. Trotzdem aber mußte Johannes der Täufer kommen, um als einzig Berufener den Gottessohn in seiner Erdenhülle bei Beginn seiner eigentlichen irdischen Wirksamkeit zu taufen. Dieses Ereignis beweißt ebenfalls, daß irdische Einsetzungen in ein Amt nichts mit göttlichen Berufungen zu tun haben. Ausübungen in dem Namen Gottes aber, also in seinem Auftrage, wie es bei der Taufe sein soll, können wiederum nur göttlich Berufene wirksam erfüllen. Der von dem damaligen Hohepriester des berufenen Volkes nicht anerkannte göttlich berufene Johannes der Täufer nannte diese seine Gegner „Otterngezücht“. Er sprach ihnen das Recht ab, zu ihm zu kommen.

Dieselben Priester des damals berufenen Volkes erkannten ja auch den Gottessohn selbst nicht an, verfolgten ihn dauernd und arbeiteten an seiner irdischen Vernichtung, da er ihnen überlegen und somit lästig war. Wenn Christus heute in neuer Gestalt unter die Menschen träte, so würde ihm ganz ohne Zweifel dieselbe Ableugnung und Feindschaft begegnen, wie es damals war. Ebenso würde es einem von ihm Gesandten ergehen. Um so mehr, da die Menschheit heute „fortgeschrittener“ zu sein wähnt.

Nicht nur aus diesem einen Falle des Johannes des Täufers, sondern aus zahlreichen gleichartigen Fällen geht ganz entschieden der Beweis hervor, daß irdisch-kirchliche Weihen und Amtseinsetzungen, die ja immer nur zu den „Organisationen der Kirchen“ als solche gehören, niemals eine größere Befähigung zu geistigen Handlungen bringen können, wenn nicht der Mensch selbst schon dazu berufen ist.

Richtig betrachtet ist also auch die Taufe der kirchlichen Vertreter nichts weiter als ein vorläufiger Aufnahme-Akt der Gemeinschaft einer religiösen Verbindung. Nicht eine Aufnahme bei Gott, sondern eine Aufnahme in die entsprechende kirchlich-irdische Gemeinschaft. Die später folgende Konfirmation und Firmung kann nur als eine nochmalige Bestätigung und erweiterte Zulassung zu den Gebräuchen dieser Gemeinschaften angesehen werden. Der Pfarrer handelt als „verordneter Diener der Kirche“, also rein irdisch, da Kirche und Gott nicht eins ist.

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Last modified: 2020/09/25 22:17 - Marek Ištvánek